Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 4 K 690/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 70 Abs 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 37 Abs 2 AO, § 818 Abs 3 BGB
Zwingende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung sowie Rückforderung überzahlter Beträge aufgrund Überschreiten der Altersgrenze - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausbildungstechnische Voraussetzungen für eine Weiterzahlung des Kindergeldes nach Vollendung des 25. Lebensjahres
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungstechnische Voraussetzungen für eine Weiterzahlung des Kindergeldes nach Vollendung des 25. Lebensjahres
- rechtsportal.de
Ausbildungstechnische Voraussetzungen für eine Weiterzahlung des Kindergeldes nach Vollendung des 25. Lebensjahres
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachträgliche Rückforderung von über den 25. Geburtstag des Kindes hinaus gezahltem Kindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 4 K 690/14
- BFH - III B 130/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.12.2014 - XI R 15/12
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt des Überschreitens …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 4 K 690/14
Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. Dezember 2014, XI R 15/12, entschieden habe, dass die Erreichung der Altersgrenze eine die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung rechtfertigende Änderung der Verhältnisse i.S.v. § 70 Abs. 2 EStG darstelle, sei der dort entschiedene Rechtsstreit mit dem hiesigen nicht zu vergleichen, da dort die Altersgrenze erst nach Festsetzung erreicht worden sei, währenddessen im hiesigen Fall die Kindergeldfestsetzung ab Januar 2013 und damit nach Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgt sei.Dies ändert aber nichts daran, dass mit dem späteren tatsächlichen Eintritt dieses Ereignisses eine Änderung der für den Kindergeldanspruch maßgeblichen Verhältnisse i.S. des § 70 Abs. 2 EStG eintritt (vgl. BFH Urteil vom 17.12.2014 - XI R 15/12, BFH/NV 2015, 590, BFHE 248, 188, m.w.N.).
Der Rückforderung steht die bloße Weiterzahlung des Kindergeldes nicht entgegen (vgl. BFH Urteil vom 17.12.2014 - XI R 15/12, BFH/NV 2015, 590, BFHE 248, 188, m.w.N.).
- BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 4 K 690/14
Auf das Verschulden des Kindergeldberechtigten kommt es ebenso wenig an wie auf eine etwaige Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch die Familienkasse (vgl. BFH Urteil vom 20.11.2008 - III R 53/05, BFH/NV 2009, 564). - BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01
Rückforderung von Kindergeld
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 4 K 690/14
Erforderlich sind vielmehr besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH Urteil vom 14.10.2003 - VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123, BFHE 203, 472).